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 Kindertagespflege, Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung (online möglich)

Kindertagespflege bezeichnet die zeitweilige Betreuung von Kindern bei einer Tagespflegeperson. Sie wird nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB VIII von einer geeigneten Tagespflegeperson im Haushalt der Tagesmutter bzw. des Tagesvaters geleistet.

Kleine Kinder zu betreuen, sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu fördern, kann eine sehr schöne und erfüllende Aufgabe sein. Tagesmütter und -väter sind in der Zeit, in der die Eltern berufstätig sind, wichtige Bezugspersonen für die Kinder. Sie übernehmen eine große Verantwortung und begleiten die Kinder in einer sensiblen Phase ihres Lebens.

Um sich darüber im Klaren zu sein, ob das die Tätigkeit ist, die Sie für die nächsten Jahre ausüben möchten und zu wissen, worauf Sie sich einlassen, sollten Sie sich im Vorhinein gründlich informieren und vorbereiten. Siehe hierzu auch den Download "Richtlinien der Stadt Radevormwald zur Kindertagespflege".

Das Jugendamt der Stadt Radevormwald erteilt die Pflegeerlaubnis und ist für die Vermittlung von Tagespflegekindern zuständig.

Über Bewerbungen von interessierten Tagesmüttern und -vätern, die ein oder mehrere Kinder betreuen möchten, freuen wir uns sehr.

Hinweise und Besonderheiten

Sie können über das Wirtschaftsserviceportal NRW den Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung der Kindertagespflege online einreichen. 
Bitte setzen Sie sich vorab aber mit dem Jugendamt in Verbindung und lassen sich dort umfassend beraten und die Beantragung vorbereiten.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

Um diese Onlinedienstleistung nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zuständige Einrichtungen

Amt für Jugend, Schulen, Kultur und Sport
Amt für Jugend, Schulen, Kultur und Sport
Kaiserstraße 140
42477 Radevormwald
E-Mail:

Familienbüro

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 18.12.2023 15:35 Uhr