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Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeplanung beinhaltet die Bestandserhebung und die Bedarfermittlung von Diensten und Einrichtungen der Jugendhilfe unter Berücksichtigung der Wünsche und Interessen der Kinder, Jugendlichen und Familien.
Bei der Jugendhilfeplanung handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe (§ 80 SGB VIII), wonach der öffentliche Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) dafür Sorge trägt, dass die erforderlichen und geeigneten Jugendhilfeleistungen in der Stadt Radevormwald zur Verfügung stehen.
Die Jugendhilfeplanerin untersucht und überprüft zusammen mit unterschiedlichen Fachkräften der Jugendhilfe, dem Jugendhilfeausschuss, anderen Professionen, aber auch mit Kindern, Jugendlichen und Familien, die ihr Lebensumfeld in Radevormwald haben, jugendliche Räume, in denen sie sich treffen können. Fragestellungen dabei sind: Welche Angebote fehlen oder müssen erweitert werden? Wie können wir gemeinsam dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen?
Zuständige Einrichtung
Amt für Jugend, Schulen, Kultur und Sport
Amt für Jugend, Schulen, Kultur und Sport
Kaiserstraße 140
42477 Radevormwald
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 05.10.2022 12:20 Uhr