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Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe wirkt in Strafverfahren gegen Jugendliche und junge Erwachsene (bis 21 Jahre) mit.
Bei der Jugendgerichtshilfe handelt es sich um einen sozialpädagogischen Fachdienst, der straffällig gewordene Jugendliche berät, ihre Persönlichkeit, das soziale Umfeld und die Hintergründe der Tat erforscht und das Gericht darüber informiert.
Die Jugendgerichtshilfe schlägt außerdem eine geeignete erzieherische Maßnahme vor und überwacht die vom Gericht verhängten Auflagen.
Sie bringt die erzieherischen Gesichtspunkte in das Verfahren ein und vermittelt gegebenenfalls weitere Hilfe und Maßnahmen.
Zuständige Einrichtung
Amt für Jugend, Schulen, Kultur und Sport
Amt für Jugend, Schulen, Kultur und Sport
Kaiserstraße 140
42477 Radevormwald
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Amtsleiter
Tel.: 02195 68045-63
Fax.: 02195 606-116
E-Mail: joern.ferner@radevormwald.de
Teamleiter
Tel.: 02195 6804559
Fax.: 02195 606-116
E-Mail: kevin.cords@radevormwald.de
Letzte Änderung: 05.10.2022 12:10 Uhr
Die Jugendgerichtshilfe wirkt in Strafverfahren gegen Jugendliche und junge Erwachsene (bis 21 Jahre) mit.
Bei der Jugendgerichtshilfe handelt es sich um einen sozialpädagogischen Fachdienst, der straffällig gewordene Jugendliche berät, ihre Persönlichkeit, das soziale Umfeld und die Hintergründe der Tat erforscht und das Gericht darüber informiert.
Die Jugendgerichtshilfe schlägt außerdem eine geeignete erzieherische Maßnahme vor und überwacht die vom Gericht verhängten Auflagen.
Sie bringt die erzieherischen Gesichtspunkte in das Verfahren ein und vermittelt gegebenenfalls weitere Hilfe und Maßnahmen.
https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11390/show