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 Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Haltungserlaubnis (online möglich)

Für das Halten von Hunden erhebt die Stadt Radevormwald Hundesteuer nach den näheren Regelungen der Hundesteuersatzung.

Steuerpflichtig ist der Hundehalter, wobei Hundehalter derjenige ist, der einen Hund in seinem Haushalt im eigenen Interesses oder im Interesse eines Haushaltsangehörigen aufgenommen hat - also in der Regel der Haushaltsvorstand.

Für die Anmeldung stehen die Mitarbeiter/-innen des Steueramtes sowie die Mitarbeiter/-innen des Servicebüros zur Verfügung.

Die Hundesteuermarke wird bei persönlicher Vorsprache unmittelbar ausgehändigt, ansonsten wird sie gemeinsam mit dem Abgabenbescheid verschickt.

Rechtsgrundlagen

Hinweise und Besonderheiten

Weitere Informationen

Sie können einen Hund online an- oder abmelden. Ebenfalls online können Sie eine Hundesteuerermäßigung bzw. -befreiung oder eine Haltungserlaubnis beantragen.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

Um diese Onlinedienstleistung nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zuständige Einrichtung

Steueramt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: steueramt@radevormwald.de

Letzte Änderung: 15.12.2022 11:32 Uhr