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Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Haltungserlaubnis (online möglich)
Für das Halten von Hunden erhebt die Stadt Radevormwald Hundesteuer nach den näheren Regelungen der Hundesteuersatzung.
Steuerpflichtig ist der Hundehalter, wobei Hundehalter derjenige ist, der einen Hund in seinem Haushalt im eigenen Interesses oder im Interesse eines Haushaltsangehörigen aufgenommen hat - also in der Regel der Haushaltsvorstand.
Für die Anmeldung stehen die Mitarbeiter/-innen des Steueramtes sowie die Mitarbeiter/-innen des Servicebüros zur Verfügung.
Die Hundesteuermarke wird bei persönlicher Vorsprache unmittelbar ausgehändigt, ansonsten wird sie gemeinsam mit dem Abgabenbescheid verschickt.
Rechtsgrundlage
Hinweise und Besonderheiten
Weitere Informationen
Sie können einen Hund online an- oder abmelden. Ebenfalls online können Sie eine Hundesteuerermäßigung bzw. -befreiung oder eine Haltungserlaubnis beantragen.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Steueramt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: steueramt@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Sachbearbeiterin
Tel.: 02195 606-213
Fax.: 02195 606-116
E-Mail: michaela.leukel@radevormwald.de
Sachbearbeiter
Tel.: 02195 606-303
Fax.: 02195 606-116
E-Mail: marc.bormann@radevormwald.de
Sachbearbeiterin
Tel.: 02195 606-301
Fax.: 02195 606-116
E-Mail: ramona.lange@radevormwald.de
Letzte Änderung: 15.12.2022 11:32 Uhr
Für das Halten von Hunden erhebt die Stadt Radevormwald Hundesteuer nach den näheren Regelungen der Hundesteuersatzung.
Steuerpflichtig ist der Hundehalter, wobei Hundehalter derjenige ist, der einen Hund in seinem Haushalt im eigenen Interesses oder im Interesse eines Haushaltsangehörigen aufgenommen hat - also in der Regel der Haushaltsvorstand.
Für die Anmeldung stehen die Mitarbeiter/-innen des Steueramtes sowie die Mitarbeiter/-innen des Servicebüros zur Verfügung.
Die Hundesteuermarke wird bei persönlicher Vorsprache unmittelbar ausgehändigt, ansonsten wird sie gemeinsam mit dem Abgabenbescheid verschickt.
Sie können einen Hund online an- oder abmelden. Ebenfalls online können Sie eine Hundesteuerermäßigung bzw. -befreiung oder eine Haltungserlaubnis beantragen.
Beachten Sie bitte auch die Ausführungen zum Landeshundegesetz.
https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11306/show