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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Wer
- über 65 Jahre alt ist und sein Regelrentenalter erreicht hat oder
- mindestens 18 Jahre alt, jedoch jünger als 65 Jahre ist und auf Dauer erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist,
kann einen Antrag auf Grundsicherung stellen und Unterstützung bekommen. Die Hilfe wird vom Ersten des Monats gewährt, in dem der Antrag gestellt wird.
Das Besondere bei der Grundsicherung ist, dass Unterhaltspflichtige nur dann zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 € übersteigt.
Sie müssen also keine Angst haben, dass Sie Ihre Kinder belasten, wenn Sie Hilfe beantragen.
Die Einkommensgrenze von 100.000 € gilt auch für unterhaltspflichtige Eltern, wenn diese für ihr Kind Leistungen der Grundsicherung beantragen.
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Letzte Änderung: 13.11.2024 17:39 Uhr
Wer
- über 65 Jahre alt ist und sein Regelrentenalter erreicht hat oder
- mindestens 18 Jahre alt, jedoch jünger als 65 Jahre ist und auf Dauer erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist,
kann einen Antrag auf Grundsicherung stellen und Unterstützung bekommen. Die Hilfe wird vom Ersten des Monats gewährt, in dem der Antrag gestellt wird.
Das Besondere bei der Grundsicherung ist, dass Unterhaltspflichtige nur dann zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 € übersteigt.
Sie müssen also keine Angst haben, dass Sie Ihre Kinder belasten, wenn Sie Hilfe beantragen.
Die Einkommensgrenze von 100.000 € gilt auch für unterhaltspflichtige Eltern, wenn diese für ihr Kind Leistungen der Grundsicherung beantragen.
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