BIS: Suche und Detail
Suche ...
Ehefähigkeitszeugnis
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dieses fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte.
Unterlagen
Die hierzu erforderlichen Unterlagen können beim Standesamt erfragt werden.
Hinweise und Besonderheiten
Sie haben eine Frage zu diesem Thema?
Benutzen Sie gerne das untenstehende Kontaktformular?
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Zum KontaktformularOnlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Standesamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: standesamt@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02195 606-341
E-Mail: karolin.kowalewski@radevormwald.de
Letzte Änderung: 07.11.2024 12:50 Uhr
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dieses fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte.
Die hierzu erforderlichen Unterlagen können beim Standesamt erfragt werden.
Sie haben eine Frage zu diesem Thema?
Benutzen Sie gerne das untenstehende Kontaktformular?