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Bauvorbescheid
Bevor ein umfangreicher Bauantrag gestellt wird, kann im Rahmen einer Bauvoranfrage vereinfacht geklärt werden, ob ein Grundstück nach den Vorstellungen des Bauherrn zur Lage, Größe und Umfang des Bauvorhabens bebaubar ist.
Ein Bauvorbescheid ist in der Regel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaut werden kann. Der Vorteil gegenüber dem Bauantrag besteht darin, dass für den Bauherrn möglichst frühzeitig Sicherheit über die Fragen besteht, die gegebenenfalls einer Baugenehmigung entgegen stehen können.
Der Bauvorbescheid gilt zwei Jahre und kann auf Antrag verlängert werden.
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind im Einzelfall mit der Bauaufsichtsbehörde abzusprechen.
Hinweise und Besonderheiten
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E-Mail: yasmin.peters-balci@radevormwald.de
Letzte Änderung: 07.11.2024 10:17 Uhr
Bevor ein umfangreicher Bauantrag gestellt wird, kann im Rahmen einer Bauvoranfrage vereinfacht geklärt werden, ob ein Grundstück nach den Vorstellungen des Bauherrn zur Lage, Größe und Umfang des Bauvorhabens bebaubar ist.
Ein Bauvorbescheid ist in der Regel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaut werden kann. Der Vorteil gegenüber dem Bauantrag besteht darin, dass für den Bauherrn möglichst frühzeitig Sicherheit über die Fragen besteht, die gegebenenfalls einer Baugenehmigung entgegen stehen können.
Der Bauvorbescheid gilt zwei Jahre und kann auf Antrag verlängert werden.
Die erforderlichen Unterlagen sind im Einzelfall mit der Bauaufsichtsbehörde abzusprechen.
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