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Baulastenverzeichnis
Bei der Prüfung eines Bauantrages kann sich herausstellen, dass das Bauvorhaben nur genehmigungsfähig ist, wenn zugunsten des Baugrundstückes eine Baulast eingetragen wird, z. B. für die Zufahrt zu einem Grundstück über ein Nachbargrundstück oder zur Sicherung der Abstandsflächen.
Durch die Eintragung in das Baulastenverzeichnis werden bauordnungsrechtlich relevante Verstöße so gesichert, dass sie ohne Zustimmung der Bauaufsicht nicht rückgängig gemacht werden können.
Auf Grundlage eines Baulastlageplanes wird durch die Bauaufsichtsbehörde eine Verpflichtungserklärung vorbereitet, die durch den Grundstückseigentümer zu unterschreiben ist. Die Unterschrift muss vor der Bauaufsicht geleistet oder öffentlich beglaubigt werden. Die eingegangene Verpflichtung geht auf den Rechtsnachfolger über.
Die Baulast wird in das Baulastenverzeichnis der Stadt Radevormwald eingetragen. Bei berechtigtem Interesse kann das Baulastenverzeichnis eingesehen werden.
Auf Antrag kann eine Baulast gelöscht werden. Die Bauaufsichtsbehörde prüft in diesem Fall, ob auf die Baulast verzichtet werden kann.
Unterlagen
- formloser Antrag,
- unbeglaubigter Grundbuchauszug des belasteten Grundstücks (nicht älter als 3 Monate),
- amtlicher Lageplan in vierfacher Ausfertigung, auf dem die Baulastfläche grün schraffiert ist
Kosten
Eintragung und Löschung einer Baulast sowie die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Aufwand und kann bei der Bauaufsicht erfragt werden.
Hinweise und Besonderheiten
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Zuständige Einrichtung
Bauaufsicht
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: bauaufsicht@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 06.11.2024 15:26 Uhr
Bei der Prüfung eines Bauantrages kann sich herausstellen, dass das Bauvorhaben nur genehmigungsfähig ist, wenn zugunsten des Baugrundstückes eine Baulast eingetragen wird, z. B. für die Zufahrt zu einem Grundstück über ein Nachbargrundstück oder zur Sicherung der Abstandsflächen.
Durch die Eintragung in das Baulastenverzeichnis werden bauordnungsrechtlich relevante Verstöße so gesichert, dass sie ohne Zustimmung der Bauaufsicht nicht rückgängig gemacht werden können.
Auf Grundlage eines Baulastlageplanes wird durch die Bauaufsichtsbehörde eine Verpflichtungserklärung vorbereitet, die durch den Grundstückseigentümer zu unterschreiben ist. Die Unterschrift muss vor der Bauaufsicht geleistet oder öffentlich beglaubigt werden. Die eingegangene Verpflichtung geht auf den Rechtsnachfolger über.
Die Baulast wird in das Baulastenverzeichnis der Stadt Radevormwald eingetragen. Bei berechtigtem Interesse kann das Baulastenverzeichnis eingesehen werden.
Auf Antrag kann eine Baulast gelöscht werden. Die Bauaufsichtsbehörde prüft in diesem Fall, ob auf die Baulast verzichtet werden kann.
- formloser Antrag,
- unbeglaubigter Grundbuchauszug des belasteten Grundstücks (nicht älter als 3 Monate),
- amtlicher Lageplan in vierfacher Ausfertigung, auf dem die Baulastfläche grün schraffiert ist
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