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 Alters- und Ehejubiläen

Altersjubiläen sind der 80. und der 90. Geburtstag sowie alle Geburtstage ab dem 95. Lebensjahr.

Unter Ehejubiläen fallen:

  • Goldhochzeiten (50 Jahre),
  • Diamantene Hochzeiten (60 Jahre),
  • Eiserne Hochzeiten (65 Jahre),
  • Gnadenhochzeiten (70 Jahre).

In allen Fällen wird frühzeitig durch das Vorzimmer des Bürgermeisters und Ersten Beigeordneten mit den Jubilaren Kontakt aufgenommen und abgeklärt, ob ein Besuch des Bürgermeisters gewünscht wird.

Zuständige Einrichtung

Hauptamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: stadt@radevormwald.de

Letzte Änderung: 31.05.2023 09:52 Uhr