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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich zur Bildung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung setzt einen formlosen schriftlichen Antrag voraus. Benutzen Sie hierzu bitte bevorzugt das Formular unter "Downloads".
Die Zulässigkeitsvoraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen bestimmen sich jeweils nach der Lage des Einzelfalles.
Daneben ist die notarielle Beurkundung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich, sofern das Wohnungseigentum veräußert wird oder im Grundbuch eingetragen werden soll.
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Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt
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Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: bauverwaltung@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02195 606-172
E-Mail: yasmin.peters-balci@radevormwald.de
Letzte Änderung: 06.11.2024 11:56 Uhr
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich zur Bildung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung setzt einen formlosen schriftlichen Antrag voraus. Benutzen Sie hierzu bitte bevorzugt das Formular unter "Downloads".
Die Zulässigkeitsvoraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen bestimmen sich jeweils nach der Lage des Einzelfalles.
Daneben ist die notarielle Beurkundung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich, sofern das Wohnungseigentum veräußert wird oder im Grundbuch eingetragen werden soll.
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