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 Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich zur Bildung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

Die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung setzt einen formlosen schriftlichen Antrag voraus. Benutzen Sie hierzu bitte bevorzugt das Formular unter "Downloads".

Die Zulässigkeitsvoraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen bestimmen sich jeweils nach der Lage des Einzelfalles.

Daneben ist die notarielle Beurkundung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich, sofern das Wohnungseigentum veräußert wird oder im Grundbuch eingetragen werden soll.

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Zuständige Einrichtung

Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: bauverwaltung@radevormwald.de

Letzte Änderung: 06.11.2024 11:56 Uhr