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Kleinkläranlagen
Kleinkläranlagen sind neben der Einleitung in die öffentliche Kanalisation eine weitere Möglichkeit, Abwasser zu entsorgen. Kleinkläranlagen dürfen aber nur dann gebaut werden, wenn das Abwasser nicht in die Kanalisation eingeleitet werden kann, also kein städtischer Kanal im Bereich des Grundstückes liegt. Sie sind ausschließlich im ländlichen Raum, in Hofschaften und kleineren Ortschaften im Außenbereich zulässig.
In Radevormwald gibt es zurzeit 279 Kleinkläranlagen (Stand 30.06.2023).
Für die Genehmigung und Prüfung, ob eine Kleinkläranlage als Abwasseranlage für ein Grundstück in Frage kommt und ob bestehende Anlagen noch den Regeln der Technik entsprechen und eventuell saniert werden müssen, ist die Untere Wasserbehörde des Oberbergischen Kreis zuständig.
Rechtsgrundlage
Satzung der Stadt Radevormwald über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) – Ausfuhrsatzung – (Siehe unter Downloads auf dieser Seite)
Kosten
Die Entsorgungskosten sind abhängig vom Frischwasserbezug.
Hinweise und Besonderheiten
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Zuständige Einrichtungen
Tiefbauamt
Betriebshof/Tiefbauamt
Dahlienstr. 26
42477 Radevormwald
E-Mail: tiefbau@radevormwald.de
Oberbergischer Kreis - Der Landrat
Zuständige Kontaktpersonen
Amtsleiter
Tel.: 02195 606-185
Fax.: 02195 606-116
E-Mail: ulrich.dippel@radevormwald.de
Sachbearbeiterin
Tel.: 02195 606-183
Fax.: 02195 606-116
E-Mail: nicole.tietz@radevormwald.de
Letzte Änderung: 18.11.2024 13:19 Uhr
Kleinkläranlagen sind neben der Einleitung in die öffentliche Kanalisation eine weitere Möglichkeit, Abwasser zu entsorgen. Kleinkläranlagen dürfen aber nur dann gebaut werden, wenn das Abwasser nicht in die Kanalisation eingeleitet werden kann, also kein städtischer Kanal im Bereich des Grundstückes liegt. Sie sind ausschließlich im ländlichen Raum, in Hofschaften und kleineren Ortschaften im Außenbereich zulässig.
In Radevormwald gibt es zurzeit 279 Kleinkläranlagen (Stand 30.06.2023).
Für die Genehmigung und Prüfung, ob eine Kleinkläranlage als Abwasseranlage für ein Grundstück in Frage kommt und ob bestehende Anlagen noch den Regeln der Technik entsprechen und eventuell saniert werden müssen, ist die Untere Wasserbehörde des Oberbergischen Kreis zuständig.
Satzung der Stadt Radevormwald über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) – Ausfuhrsatzung – (Siehe unter Downloads auf dieser Seite)
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