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 Kleinkläranlagen

Kleinkläranlagen sind neben der Einleitung in die öffentliche Kanalisation eine weitere Möglichkeit, Abwasser zu entsorgen. Kleinkläranlagen dürfen aber nur dann gebaut werden, wenn das Abwasser nicht in die Kanalisation eingeleitet werden kann, also kein städtischer Kanal im Bereich des Grundstückes liegt. Sie sind ausschließlich im ländlichen Raum, in Hofschaften und kleineren Ortschaften im Außenbereich zulässig.

In Radevormwald gibt es zurzeit 279 Kleinkläranlagen (Stand 30.06.2023).

Für die Genehmigung und Prüfung, ob eine Kleinkläranlage als Abwasseranlage für ein Grundstück in Frage kommt und ob bestehende Anlagen noch den Regeln der Technik entsprechen und eventuell saniert werden müssen, ist die Untere Wasserbehörde des Oberbergischen Kreis zuständig.

Rechtsgrundlagen

Satzung der Stadt Radevormwald über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) – Ausfuhrsatzung – (Siehe unter Downloads auf dieser Seite)

Kosten

Die Entsorgungskosten sind abhängig vom Frischwasserbezug.

Hinweise und Besonderheiten

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Zuständige Einrichtungen

Tiefbauamt
Betriebshof/Tiefbauamt
Dahlienstr. 26
42477 Radevormwald
E-Mail: tiefbau@radevormwald.de

Oberbergischer Kreis - Der Landrat

Letzte Änderung: 18.11.2024 13:19 Uhr