BIS: Suche und Detail

 Abfall: Elektroschrottentsorgung (Beantragung online möglich)

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

 

Rechtsgrundlagen

Kosten

Keine

Weitere Informationen

Sie können die Abholung von Elektro- und Elektronikschrott über die Internetseite des Bergischen Abfallbeseitigungsverbandes online beantragen.

Hier geht es zur Onlineanmeldung von Elektro- und Elektronikschrotts beim BAV

Zuständige Einrichtung

Bergischer Abfallwirtschaftsverband
BAV
Braunswerth 1-3
51766 Engelskirchen
E-Mail: info@bavweb.de

Letzte Änderung: 30.05.2023 16:28 Uhr