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Wohnsitzanmeldung (online möglich)
Sind Sie gerade umgezogen und möchten Ihren Wohnsitz als Haupt- oder alleinige Wohnung anmelden? Erledigen Sie das hier online, kostenlos und ohne Behördengang. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone.
Um diesen Onlinedienst nutzen zu können, benötigen Sie eine Bund-ID.
Dieser Onlinedienst ist nur möglich bei Wohnsitzwechseln im Inland (bei Zuzügen aus dem Ausland siehe die unten stehenden Hinweise)
Rechtsgrundlage
Unterlagen
• Personalausweis/Reisepass/Kinderausweis aller Personen, die angemeldet werden sollen (falls keine Ausweispapiere vorhanden sind, bringen Sie bitte Ihr Stammbuch bzw. Geburtsurkunden mit).
• Ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag reicht nicht aus) - die Wohnungsgeberbestätigung können Sie hier erstellen und ausdrucken
Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen und verheiratet oder verpartnert sind, bringen Sie bitte zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen noch Ihre Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit.
Außerdem benötigen wir die Geburtsurkunden (Auszug aus dem Geburtsregister) Ihrer ebenfalls zuziehenden minderjährigen Kinder. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.
Zudem ist es bei Zuzug aus dem Ausland nicht möglich, dass an Ihrer Stelle eine bevollmächtigte Person vorspricht. Es müssen alle Personen, die in Radevormwald angemeldet werden sollen, bei der Anmeldung anwesend sein.
Fristen
Achten Sie bitte unbedingt auf die Einhaltung der Frist von zwei Wochen, da eine verspätete Meldung eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Meldegesetzes darstellt und mit Verwarnungs- bzw. Bußgeld geahndet werden kann.
Bearbeitungsdauer
sofort
Weitere Informationen
Selbstverständlich können Sie weiterhin eine Anmeldung persönlich vornehmen, wenn Sie den Onlinedienstdienst nicht in Anspruch nehmen können oder möchten.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zuständige Einrichtungen
Stadt Radevormwald
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: stadt@radevormwald.de
Ordnungsamt
Servicebüro
Zuständige Kontaktpersonen
Sachbearbeiterin
Tel.: 02195 606-330
Fax.: 02195 606-116
E-Mail: katja.breitkopf@radevormwald.de
Sachbearbeiterin
Tel.: 02195 606-330
Fax.: 02195 606-116
E-Mail: ronja.drexel@radevormwald.de
Teamleiter
Tel.: 02195 606-330
Fax.: 02195 606-116
E-Mail: andreas.lachmann@radevormwald.de
Letzte Änderung: 24.11.2025 09:51 Uhr
Sind Sie gerade umgezogen und möchten Ihren Wohnsitz als Haupt- oder alleinige Wohnung anmelden? Erledigen Sie das hier online, kostenlos und ohne Behördengang. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone.
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• Personalausweis/Reisepass/Kinderausweis aller Personen, die angemeldet werden sollen (falls keine Ausweispapiere vorhanden sind, bringen Sie bitte Ihr Stammbuch bzw. Geburtsurkunden mit).
• Ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag reicht nicht aus) - die Wohnungsgeberbestätigung können Sie hier erstellen und ausdrucken
Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen und verheiratet oder verpartnert sind, bringen Sie bitte zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen noch Ihre Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit.
Außerdem benötigen wir die Geburtsurkunden (Auszug aus dem Geburtsregister) Ihrer ebenfalls zuziehenden minderjährigen Kinder. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.
Zudem ist es bei Zuzug aus dem Ausland nicht möglich, dass an Ihrer Stelle eine bevollmächtigte Person vorspricht. Es müssen alle Personen, die in Radevormwald angemeldet werden sollen, bei der Anmeldung anwesend sein.
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Achten Sie bitte unbedingt auf die Einhaltung der Frist von zwei Wochen, da eine verspätete Meldung eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Meldegesetzes darstellt und mit Verwarnungs- bzw. Bußgeld geahndet werden kann.
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https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/58980/show