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 Verfahrenslotsin - inklusive Kinder- und Jugendhilfe

Teilhabe ermöglichen

 Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes am 10. Juni 2021 führte der Bundesgesetzgeber schrittweise die Zuständigkeit für Leistungen für junge Menschen mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Teilhabe zu ermöglichen ist eine der wichtigsten Aufgaben für die Gesellschaft. Mit Teilhabe sind grundlegende Lebenschancen wie Bildung und Arbeit, aber auch soziale Begegnung, Selbstverwirklichung und Anerkennung verbunden.

Menschen, die mit Beeinträchtigungen leben, stoßen hierbei oftmals auf Probleme. Dem soll durch Inklusion begegnet werden – auch bei der Kinder- und Jugendhilfe. Daher soll in diesem Bereich ab 2028 nicht mehr zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen unterschieden und alle Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durch die örtlichen Jugendämter erbracht werden. Die Verfahrenslotsin soll die Umsetzung mitvorantreiben und ist damit Wegbereiterin zur weitreichenden inklusiven Lösung.

 

Begleitung und Unterstützung

Die Verfahrenslotsin soll anspruchsberechtigten junge Menschen und deren Familien durch das komplexe Sozialleistungssystem mit den unterschiedlichsten Leistungsansprüchen und Zuständigkeiten lotsen und beraten.

 

An wen richtet sich das Angebot?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung und deren Familien, die einen Anspruch auf Eingliederungshilfen haben, sind Adressaten der Verfahrenslotsin.

 

Was sind die Aufgaben

Die Verfahrenslotsin hat im Wesentlichen zwei Aufgaben: Zum einen unterstützt und begleitet sie die Anspruchsberechtigten bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Eingliederungsleistungen nach den Sozialgesetzbüchern VIII und IX. Sie "lotst" dabei an die richtigen Ansprechpartner*innen und unterstützt bei der Inanspruchnahme bis zum Zeitpunkt der Bewilligung und bei Bedarf darüber hinaus. Zum anderen unterstützt die Verfahrenslotsin den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit

 

Wie berät die Verfahrenslotsin?

Ein persönliches Gespräch zur Erfassung der individuellen Situation steht am Anfang der Beratung. Welche Beeinträchtigungen liegen vor? Welche Hemmnisse an der Teilhabe in der Gesellschaft sind vorhanden? Welche Wünsche oder Probleme werden geäußert? Das sind die Kernfragen der Verfahrenslotsin im Erstberatungsgespräch. Danach geht es um eine realistische Einschätzung des Hilfebedarfs und den Verweis an den zuständigen öffentlichen Träger beziehungsweise an weitere Stellen im regionalen Hilfenetzwerk. Je nach Auftrag der Anspruchsberechtigten kann zudem eine darüber hinausgehende Kontaktvermittlung und Informationseinholung stattfinden.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Inanspruchnahme der Verfahrenslotsin ist kostenfrei.

Hinweise und Besonderheiten

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Zuständige Einrichtung

Amt für Jugend, Schulen, Kultur und Sport
Amt für Jugend, Schulen, Kultur und Sport
Kaiserstraße 140
42477 Radevormwald
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Letzte Änderung: 21.11.2024 16:57 Uhr