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Übermittlung von Kehrbuchdaten (online möglich)
Die zuständigen Bezirksschornsteinfeger/innen sind nach dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtet, bestimmte Daten aus Ihren elektronischen Kehrbüchern an die planungsverantwortlichen Stellen zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung zu übermitteln.
Dies ist über das Wirtschaftsserviceportal NRW digital möglich.
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Letzte Änderung: 20.11.2024 14:46 Uhr