BIS: Suche und Detail

 Baulückenkataster

Die Stadt Radevormwald hat die Baulücken im gesamten Stadtgebiet erfasst, um das Potenzial an innerörtlich bebaubaren Flächen zu aktivieren (gem. § 200 Abs. 3 BauGB). Diese Grundstücke werden in einem Baulückenkataster zusammengefasst. Ziel des Baulückenkatasters ist es, durch ein sinnvolles Schließen von Baulücken die Schaffung von Wohnraum im Stadtgebiet zu ermöglichen, ohne dafür neue Siedlungsflächen in Anspruch zu nehmen.

Bei dem Baulückenkataster handelt es sich um ein informelles Instrument zum Schutz des Bodens und zur Begrenzung des Flächenverbrauchs. Grundstückssuchende und Grundstückseigentümer/innen können durch das Baulückenkataster zusammengebracht und damit die Suche nach einem Baugrundstück erleichtert werden.

Innerhalb dieses Katasters werden alle Grundstücke aufgeführt, die innerhalb eines Bebauungsplans oder des im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen und sofort oder in absehbarer Zeit bebaut werden können oder auf denen – bei bereits bebauten Grundstücken – eine weitere Bebauung bauplanungsrechtlich möglich ist.

Die Baulücken sind in einer interaktiven Karte erfasst. In dieser sind ebenfalls Steckbriefe je Fläche hinterlegt, welche weitergehende Informationen zu Flur- und Flurstücksnummer, Straßennamen, Grundstücksgrößen und Planungsrecht bieten.

Hier geht es zur interaktiven Karte (wird in einem neuen Browserfenster geöffnet).

 

Sie sind an einem Grundstück des Baulückenkatasters interessiert?

Wenn Sie Interesse an einer Fläche im Baulückenkataster haben, verwenden Sie bitte das Formular „Interessensbekundung“ (siehe Downloads). Die Kontaktaufnahme mit dem/der Grundstückseigentümer/in erfolgt über die Stadt Radevormwald, indem Ihre Kontaktdaten an den/die Eigentümer/in durch die Stadtverwaltung weitergegeben werden. Über das Formular stimmen Sie der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten ein. Ein Anspruch ist hieraus jedoch nicht ableitbar. Die Kontaktaufnahme durch den/die Grundstückseigentümer/in ist freiwillig.

 

Ihr Grundstück soll im Baulückenkataster aufgenommen und veröffentlicht werden?

Besitzen Sie (Mit-)Eigentum an einem Grundstück, können Sie die anonyme Veröffentlichung Ihres Grundstücks im Baulückenkataster beantragen. Hierzu ist das entsprechende Aufnahmeformular (siehe Downloads) auszufüllen, über das Sie der Aufnahme sowie der Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Radevormwald zustimmen. Weitergehende Informationen sind dem Formular zu entnehmen. Nach Prüfung des Antrags durch die Stadtverwaltung wird das von Ihnen angegebene Grundstück in das Baulückenkataster aufgenommen und veröffentlicht.

Hinweis: Die im Formular auszufüllenden Angaben zum Grundstück (Flurnummer und Flurstückszähler) können über das Informationssystem des Oberbergischen Kreises (RIO) ermittelt werden.

Hier geht es zum RIO-Informationssystem des Oberbergischen Kreises  

 

Widerspruchsrecht

Sie haben jederzeit das Recht, Widerspruch gegen die Veröffentlichung Ihres Grundstücks im Baulückenkataster einzulegen (gem. § 200 Abs. 3 BauGB). Hierzu ist das Formular zum Widerspruch auszufüllen (siehe Downloads). Durch die Einlegung eines Widerspruchs wird das entsprechende Grundstück aus dem Baulückenkataster entfernt. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

 

Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare zur Interessensbekundung, zur Aufnahme in das Baulückenkataster oder zum Widerspruch an folgende E-Mailadresse:

bauleitplanung@radevormwald.de

Für weitere Informationen und Fragen stehen Ihnen die genannten Ansprechpartnerinnen gerne zur Verfügung.

 

Allgemeine Hinweise

  • Durch die Darstellung der Grundstücke im Baulückenkataster bestehen keine Veräußerungspflicht,
    Bauverpflichtung oder Ansprüche auf Bebauung.
    - Die im Baulückenkataster enthaltenen Angaben zum Planungsrecht gelten nur als Hinweis und
    geben dabei nicht das vollständige Planungsrecht wieder.
    - Das Baulückenkataster ist ein informatives Instrument, welches nicht die Baugenehmigung ersetzt.
    Planungs- oder bauordnungsrechtliche Ansprüche können nicht abgeleitet werden. Die konkreten
    baurechtlichen Möglichkeiten bedürfen immer einer Prüfung im Einzelfall.
    - Das Baulückenkataster enthält keine Informationen zu den Grundstückseigentümer/innen. Bei der
    Interessenbekundung an einem Grundstück wird der/die Eigentümer/in durch die Stadtverwaltung
    informiert. Die Kontaktaufnahme erfolgt bei Interesse durch den/die Eigentümer/in.
    - Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Datenschutzhinweis

Für die Bereitstellung des Baulückenkatasters ist die Speicherung von personenbezogenen Daten
erforderlich.
Unter dem Bereich „Downloads“ werden Informationen zum Umgang mit persönlichen Daten gem. § 13
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen
Daten bei der betroffenen Person – bereitgestellt. Die Daten sind zur Kontaktvermittlung zwischen
Interessenten und Eigentümer/innen notwendig.

Rechtsgrundlagen

Hinweise und Besonderheiten

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