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 Baulückenkataster

Die Stadt Radevormwald hat die Baulücken im gesamten Stadtgebiet erfasst, um das Potenzial an innerörtlich bebaubaren Flächen einschätzen zu können (gem. § 200 Abs. 3 BauGB). Diese Grundstücke werden in einem Baulückenkataster zusammengefasst. Ziel des Katasters ist es, auf Baulandpotenziale aufmerksam zu machen und damit eine möglichst flächenschonende Nutzung von Baumöglichkeiten zu erreichen. Bei dem Baulückenkataster handelt es sich um ein informelles Instrument zum Schutz des Bodens und zur Begrenzung des Flächenverbrauchs.

Innerhalb dieses Katasters werden alle Grundstücke aufgeführt, die innerhalb eines Bebauungsplans oder des im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen und sofort bebaut werden können oder auf denen – bei bereits bebauten Grundstücken – eine weitere Bebauung bauplanungsrechtlich möglich ist.

Aus den Darstellungen können keine planungs- und bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden. Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

 

Veröffentlichung des Baulückenkatasters / Möglichkeit des Widerspruchs

Bevor das Baulückenkataster öffentlich zugänglich gemacht wird, werden zurzeit alle EigentümerInnen einer Baulücke darüber informiert, dass Ihr/e Grundstücke in das Baulückenkataster aufgenommen werden sollen. Gegen die Veröffentlichung kann mit dem Widerspruchsformular (siehe Downloads) Widerspruch erhoben werden.

Auch zu einem späteren Zeitpunkt kann jederzeit per Widerspruch die Herausnahme des eigenen Grundstücks aus dem Baulückenkataster erwirkt werden.

Das Widerspruchsformular senden Sie bitte per E-Mail an bauleitplanung@radevormwald.de oder per Post an folgende Anschrift:

Stadt Radevormwald
Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald

Die öffentliche Bekannmachung der Absicht der Bekanntmachung eines Baulückenkatasters gem. § 200 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) finden Sie hier. 

Rechtsgrundlagen