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 Betriebsfortführung (Gewerbebetrieb) (online möglich)

Nach dem Tod eines/einer Gewerbetreibenden darf ein privilegierter Personenkreis den Betrieb fortführen. Dies muss der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die zuständige Behörde kann zudem befristet gestatten, dass das Gewerbe nach dem Tode des/der Gewerbetreibenden auch ohne eine*n befähigte*n Stellvertreter*in betrieben wird.

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Zuständige Einrichtung

Ordnungsamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: ordnung@radevormwald.de

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 23.03.2023 17:21 Uhr