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 Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen

Im Rahmen von Bau- und Abbrucharbeiten fallen regelmäßig Abfälle (Bauschutt) an. Dabei handelt es sich neben nicht gefährlichen Abfällen oftmals auch um so genannte Bauschadstoffe. Die Verantwortung für Getrennthaltung, Deklaration (Zuordnung zu Abfallschlüsselnummern gem. Abfallverzeichnisverordnung – AVV -), Festlegung der zulässigen Entsorgungswege, sowie die Nachweisführung liegt beim Erzeuger und/oder Besitzer der Abbruchabfälle (Bauherr/in, Bauunternehmer/in).

Bei der Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen sind die entsprechenden Bestimmungen einzuhalten.

Weitere Informationen

Zuständige Einrichtung

Oberbergischer Kreis - Umweltamt
Kreisverwaltung Oberbergischer Kreis
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
E-Mail:

Letzte Änderung: 12.06.2023 10:36 Uhr