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Eigenkontrollen des Lebensmittelunternehmers
Jeder Lebensmittelunternehmer ist aufgrund geltendem EU-Recht verpflichtet, sowohl die „gute Hygienepraxis“ einzuhalten als auch Eigenkontrollverfahren (im Sinne eines HACCP-Konzeptes) einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten. Die betrieblichen Eigenkontrollen dienen der Überprüfung und Sicherung der Produktion gesundheitlich unbedenklicher Speisen und Lebensmittell und helfen auch dem Lebensmittelunternehmer als Beweismittel in einem Schadensfall.
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Zuständige Einrichtung
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Stahlstr. 5
51645 Gummersbach
E-Mail:
Letzte Änderung: 22.03.2023 17:37 Uhr
Jeder Lebensmittelunternehmer ist aufgrund geltendem EU-Recht verpflichtet, sowohl die „gute Hygienepraxis“ einzuhalten als auch Eigenkontrollverfahren (im Sinne eines HACCP-Konzeptes) einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten. Die betrieblichen Eigenkontrollen dienen der Überprüfung und Sicherung der Produktion gesundheitlich unbedenklicher Speisen und Lebensmittell und helfen auch dem Lebensmittelunternehmer als Beweismittel in einem Schadensfall.
Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Serviceportal des Oberbergischen Kreises.
https://radevormwald.regioit.de:443/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/26041/show