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 Anerkennung / Umtausch ausländischer Führerschein

Die Vorschriften beim Umtausch einer ausländischen Fahrerlaubnis sind so umfangreich, dass eine Vorabfrage beim Straßenverkehrsamt wichtig ist.

Je nach Nationalität der ausländischen Fahrerlaubnis ist eine volle oder teilweise Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.

Die Umschreibung muss im Einzelfall abgestimmt werden.

Vorab-Informationen sollten in jedem Fall beim Straßenverkehrsamt eingeholt werden.

Wichtiger Hinweis:
Eine Umschreibung für Inhaberinnen und Inhaber von Fahrerlaubnissen der Staaten der Europäischen Union (EU) sowie von Fahrerlaubnissen der Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island (EWR) ist bis zum Ablaufdatum des Führerscheins nicht notwendig.

Hinweise und Besonderheiten

Eine Umschreibung für Inhaberinnen und Inhaber von Fahrerlaubnissen der Staaten der Europäischen Union (EU) sowie von Fahrerlaubnissen der Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island (EWR) ist bis zum Ablaufdatum des Führerscheins nicht notwendig.

Weitere Informationen

Zuständige Einrichtung

Oberbergischer Kreis - Straßenverkehrsamt
Straßenverkehrsamt OBK
Gummersbacher Straße 41a
51645 Gummersbach
E-Mail:

Letzte Änderung: 31.05.2023 10:39 Uhr