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Schöffenwahl 2023
Die Stadt Radevormwald sucht Bürgerinnen und Bürger für eine Schöffentätigkeit (Laienrichterin/Laienrichter/Schöffin/Schöffe).
Nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes werden für die Verhandlung und Entscheidung bestimmter Strafsachen Schöffengerichte gebildet, denen außer den hauptamtlichen auch ehrenamtliche Richter/-innen, sogenannte Schöffinnen/Schöffen, angehören.
Die nächste Schöffenwahl findet im Frühjahr 2023 für die Amtsperiode 2024-2028 statt.
Wer Jugendschöffe werden möchte, muss seine Bewerbung beim Jugendamt einreichen.
Für Ihre Bewerbung können Sie den Bewerbungsbogen im Downloadbereich verwenden. Zusätzlich zu den gesetzlich geforderten Daten empfiehlt es sich, mit freiwilligen Angaben zu begründen, warum Sie Schöffe werden wollen. Das erleichtert den Vertretungen bzw. Schöffenwahlausschüssen die Entscheidung.
Voraussetzungen
Für dieses Amt bewerben kann sich jeder deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 69 Jahren, der in der Gemeinde wohnt und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde oder gegen die ein schwebendes Ermittlungsverfahren anhängig ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
Bei dem Schöffenamt handelt es sich um eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Reife des Urteils und geistiger Beweglichkeit erfordert. Schöffen brauchen keinerlei juristische Kenntnisse. Wichtig ist, dass sie soziales Verständnis, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen besitzen sowie eine gewisse Berufs- und Lebenserfahrung.
Unterlagen
Die Bewerbung für das Jahr 2023 zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen muss folgende Angaben enthalten:
Familienname, Geburtsname (falls abweichend vom Familiennamen), Vorname, Geburtstag, Geburtsort (bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik Deutschland unter Angabe des Kreises / bei nicht in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Orten unter Angabe des Landes), Beruf (bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes unter Angabe des Tätigkeitsbereiches) und die Anschrift.
Verwenden Sie für Ihre Bewerbung gerne den "Bewerbungsbogen Schöffenwahl" im Downloadbereich.
Hinweise und Besonderheiten
Reichen Sie Ihre Bewerbung bis zum 28.02.2023 beim Ordnungsamt ein..
Downloads
Zuständige Einrichtung
Ordnungsamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: ordnung@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 26.01.2023 17:25 Uhr
Die Stadt Radevormwald sucht Bürgerinnen und Bürger für eine Schöffentätigkeit (Laienrichterin/Laienrichter/Schöffin/Schöffe).
Nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes werden für die Verhandlung und Entscheidung bestimmter Strafsachen Schöffengerichte gebildet, denen außer den hauptamtlichen auch ehrenamtliche Richter/-innen, sogenannte Schöffinnen/Schöffen, angehören.
Die nächste Schöffenwahl findet im Frühjahr 2023 für die Amtsperiode 2024-2028 statt.
Wer Jugendschöffe werden möchte, muss seine Bewerbung beim Jugendamt einreichen.
Für Ihre Bewerbung können Sie den Bewerbungsbogen im Downloadbereich verwenden. Zusätzlich zu den gesetzlich geforderten Daten empfiehlt es sich, mit freiwilligen Angaben zu begründen, warum Sie Schöffe werden wollen. Das erleichtert den Vertretungen bzw. Schöffenwahlausschüssen die Entscheidung.
Die Bewerbung für das Jahr 2023 zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen muss folgende Angaben enthalten:
Familienname, Geburtsname (falls abweichend vom Familiennamen), Vorname, Geburtstag, Geburtsort (bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik Deutschland unter Angabe des Kreises / bei nicht in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Orten unter Angabe des Landes), Beruf (bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes unter Angabe des Tätigkeitsbereiches) und die Anschrift.
Verwenden Sie für Ihre Bewerbung gerne den "Bewerbungsbogen Schöffenwahl" im Downloadbereich.
Für dieses Amt bewerben kann sich jeder deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 69 Jahren, der in der Gemeinde wohnt und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde oder gegen die ein schwebendes Ermittlungsverfahren anhängig ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
Bei dem Schöffenamt handelt es sich um eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Reife des Urteils und geistiger Beweglichkeit erfordert. Schöffen brauchen keinerlei juristische Kenntnisse. Wichtig ist, dass sie soziales Verständnis, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen besitzen sowie eine gewisse Berufs- und Lebenserfahrung.
Reichen Sie Ihre Bewerbung bis zum 28.02.2023 beim Ordnungsamt ein..
https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/24231/show