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 Vollstreckung von Geldforderungen

Die Vollstreckung nimmt die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde der Stadt Radevormwald nach § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen wahr. Der Vollstreckungsbehörde obliegt die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen der Stadt Radevormwald sowie zahlreicher anderer Behörden.


Welche Leistungen werden von der Vollstreckungsbehörde erbracht? Wofür ist sie zuständig?
Die Vollstreckung umfasst die Pfändung beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge, von Einkommen beim Arbeitgeber, von Zahlungsansprüchen aus Konten bei Geldinstituten sowie von anderen verwertbaren Rechten zur Beitreibung der oben genannten Geldforderungen.

Die Vollstreckung im Außendienst wird im Stadtgebiet von Radevormwald durch eigene Vollziehungsbeamtinnen und -beamte durchgeführt.

Für die Vollstreckung hat die oder der Zahlungspflichtige Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckung zu entrichten, die ohne gesonderten Bescheid zwangsweise beigetrieben werden können.

Zur Abwehr der Pfändung oder Vollstreckung werden Zahlungen entgegengenommen.

Vollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz (Zwangsversteigerung, Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung) werden auf Antrag der Vollstreckungsbehörde durch das für das Grundstück zuständige Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) durchgeführt. Auskünfte über Zwangsversteigerungstermine erhalten Sie bei dem örtlichen Amtsgericht.

Soweit die Forderungen vor Ort außerhalb von Radevormwald beigetrieben werden sollen, wird in der Regel das örtlich zuständige Vollstreckungsorgan im Auftrag der Stadt Radevormwald tätig (für andere Kommunen, GerichtsvollzieherInnen und andere).

Die eidesstattliche Versicherung wird erforderlichenfalls durch die Vollstreckungsbehörde selbst oder durch die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher auf Antrag der Stadt Radevormwald abgenommen.

Die Stadt Radevormwald vollstreckt nicht nur Forderungen der Stadt Radevormwald, sondern auch diejenigen bestimmter anderer Behörden (zum Beispiel anderer Städte und Gemeinden, ARD ZDF Deutschlandradio, Kammern, Innungen, Betriebskrankenkassen und andere). 

Wie kann ich eine Vollstreckungsforderung bezahlen?
Bitte überweisen Sie die Forderung nur unter Angabe des Zeichens, welches in der Zahlungaufforderung angegeben wurde, auf das Konto der Stadtkasse Radevormwald,

Kontonummer: 100 016
Bankleitzahl: 340 513 50
IBAN: DE44 3405 1350 0000 1000 16
BIC: WELADED1RVW
bei der Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen.

Eine kurze Nachricht an die Vollstreckungsbehörde ist zudem hilfreich, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden. Wenden Sie sich hierzu bitte an die im Schreiben genannte Kontaktperson.

Außerdem können Sie bei uns im Haus die Forderung direkt bar bezahlen.

Sofern die Vollstreckungsbehörde Ihnen dies ausdrücklich mitgeteilt hat, kann auch bei ihr direkt an einem bestimmten Vorsprachetermin gezahlt werden.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Zahlungsaufforderung erhalte oder eine Frage zum Vollstreckungsverfahren habe? 
Wenden Sie sich bitte unmittelbar an die in dem Schreiben angegebene Kontaktperson.  

 

Hinweise und Besonderheiten

Sie haben eine Frage oder eine Mitteilung an uns zu diesem Thema?
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Zuständige Einrichtung

Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: vollstreckung@radevormwald.de

Letzte Änderung: 20.11.2024 15:54 Uhr