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 Ratenzahlung und Stundung

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, eine Forderung zum Fälligkeitstag vollständig zu zahlen, können Sie einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung bei dem Amt stellen, das Ihnen die ursprüngliche Zahlungsaufforderung zugesandt hat.

Grundsätzlich werden für den Antrag Unterlagen zu Ihren Vermögensverhältnissen, Einkünften und Ausgaben benötigt.

Da Mahnung und Vollstreckung für Sie sehr kostenintensiv werden, sollten Sie den Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung auf jeden Fall vor Fälligkeit der Forderung stellen.
Wird die Forderung bereits durch die Vollstreckungsabteilung der Stadt Radevormwald bearbeitet, müssen Sie Ihren Antrag auf Ratenzahlung beziehungsweise Stundung unmittelbar an die Sachbearbeiterin oder den Sachbearbeiter der Vollstreckung richten.

Da Ratenzahlungen und Stundungen in der Regel zinspflichtig sind, teilt Ihnen das entsprechende Amt die Höhe der Zinsen mit, die Sie zahlen müssen.
Die Ratenzahlungs- und Stundungszinsen betragen 0,5 Prozent der offenen Forderung pro angefangenem Monat.

Wenn Ihrem Antrag auf Ratenzahlung entsprochen wurde, sind die Teilbeträge inklusive Zinsen zu den vereinbarten Terminen zu entrichten.

Sofern Sie der Stadtkasse Radevormwald eine Lastschrift/Einzugermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Beträge zu den jeweiligen Terminen von Ihrem Girokonto eingezogen.

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Zuständige Einrichtung

Stadtkasse
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: stadtkasse@radevormwald.de

Letzte Änderung: 08.03.2023 15:06 Uhr