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 Kontoauskunft

Kontoauskünfte erhalten Sie, wenn Sie erfahren möchten, was Sie noch zu bezahlen haben oder ob Ihre Zahlungen eingegangen sind.

Benötigt wird hierzu die Angabe des zwölfstelligen Kassenzeichens (Personenkontonummer)

Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse gerne bereit, Ihnen während der üblichen Dienstzeiten telefonische Auskünfte über die von Ihnen zu leistenden Zahlungen zu erteilen.

Sie haben sicher Verständnis dafür, dass wir bei Kontoauskünften die gesetzlichen Bestimmungen über das Steuergeheimnis sowie Datenschutzbestimmungen beachten müssen. Dies geschieht auch in Ihrem eigenen Interesse. Deshalb sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, bei telefonisch erwünschten Kontoauskünften sich von der Legitimation der Anruferin oder des Anrufers zu überzeugen.

Auf jeden Fall ist es notwendig, der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter das Kassenzeichen zu nennen, über das Sie nähere Auskunft haben möchten. Die Stadtkasse entscheidet, welche Auskünfte telefonisch erteilt werden können.

Vorsprache:
Natürlich können Sie zur Klärung Ihrer Zahlung bei der Stadtkasse persönlich vorsprechen. Sie können sich auch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen. Die Vertreterin oder der Vertreter muss eine schriftliche Vollmacht mitbringen und Personalausweis oder Pass mitbringen. Ist die Vollmacht nicht öffentlich beglaubigt, so muss zusätzlich Ihr eigener Personalausweis oder Pass bei der Vorsprache vorgelegt werden.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Für diesen Service werden keine Gebühren erhoben. Sollten Sie Auszüge aus Ihrem Konto wünschen, so fallen pro Vertragsgegenstand/Kassenzeichen und Jahr 4,00 € Gebühren an.

Zuständige Einrichtung

Stadtkasse
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: stadtkasse@radevormwald.de

Letzte Änderung: 01.03.2023 16:19 Uhr