BIS: Suche und Detail

 Kindergeldantrag (online möglich/externes Angebot)

Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, erhält Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz. Wer in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, weil er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands hat, aber versicherungspflichtig im Sinne der deutschen Arbeitslosenversicherung ist (z. B. durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland) oder das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, kann für seine in Deutschland lebenden Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.

Das Kindergeld soll das steuerliche Existenzminimum des Kindes freistellen und dient der Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder von Geburt an. Der Anspruch entsteht automatisch, setzt aber einen schriftlichen Antrag voraus.

Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit in Bergisch Gladbach, Anträge auf Kindergeld sind jedoch auch erhältlich im Servicebüro im Rathaus. 

Noch einfacher ist der Antrag online auf der Website der Familienkasse zu stellen.
Gehen Sie hierfür einfach auf den unten stehenden Link.

Zum Ausfüllen des Antrags brauchen Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID). Diese finden Sie zum Beispiel im Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

Bundesagentur für Arbeit - Familienkasse Bergisch Gladbach
Familienkasse Bergisch Gladbach
An der Gohrsmühle 25
51465 Bergisch Gladbach
E-Mail:

Letzte Änderung: 04.04.2023 10:14 Uhr