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Kindergeldantrag (online möglich/externes Angebot)
Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, erhält Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz. Wer in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, weil er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands hat, aber versicherungspflichtig im Sinne der deutschen Arbeitslosenversicherung ist (z. B. durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland) oder das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, kann für seine in Deutschland lebenden Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.
Das Kindergeld soll das steuerliche Existenzminimum des Kindes freistellen und dient der Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder von Geburt an. Der Anspruch entsteht automatisch, setzt aber einen schriftlichen Antrag voraus.
Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit in Bergisch Gladbach.
Noch einfacher ist der Antrag online auf der Website der Familienkasse zu stellen.
Gehen Sie hierfür einfach auf den unten stehenden Link.
Zum Ausfüllen des Antrags brauchen Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID). Diese finden Sie zum Beispiel im Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.
Weitere Informationen
Sollten Sie die Steuer-ID verloren haben, hilft Ihnen der folgende Link weiter: Steuer-ID im Serviceportal
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
Bundesagentur für Arbeit - Familienkasse Bergisch Gladbach
Familienkasse Bergisch Gladbach
An der Gohrsmühle 25
51465 Bergisch Gladbach
E-Mail:
Stadt Radevormwald
Letzte Änderung: 13.10.2025 11:24 Uhr
Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, erhält Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz. Wer in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, weil er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands hat, aber versicherungspflichtig im Sinne der deutschen Arbeitslosenversicherung ist (z. B. durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland) oder das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, kann für seine in Deutschland lebenden Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.
Das Kindergeld soll das steuerliche Existenzminimum des Kindes freistellen und dient der Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder von Geburt an. Der Anspruch entsteht automatisch, setzt aber einen schriftlichen Antrag voraus.
Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit in Bergisch Gladbach.
Noch einfacher ist der Antrag online auf der Website der Familienkasse zu stellen.
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Zum Ausfüllen des Antrags brauchen Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID). Diese finden Sie zum Beispiel im Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.
Sollten Sie die Steuer-ID verloren haben, hilft Ihnen der folgende Link weiter: Steuer-ID im Serviceportal
https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/21930/show