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 Lohnsteuer - Änderung der Lohnsteuermerkmale

Seit 2011 werden die Lohnsteuermerkmale, bis dahin ausgewiesen auf der Lohnsteuerkarte, die 2012 abgeschafft worden ist, nicht mehr von der Meldebehörde, sondern vom zuständigen Finanzamt (für Radevormwald ist dies das Finanzamt Wipperfürth) geändert.

Für den Arbeitgeber bereitgestellt werden die Lohnsteuermerkmale durch die FInanzverwaltung in einer Datenbank. Dieser Datensatz wird als ELStAM (Elektronische Lohnsteuer Abzugsmerkmale) bezeichnet.

Folgende Merkmale werden von der Finanzverwaltung berücksichtigt bzw. geändert:

  • Kinder unter und über 18 Jahren
  • Sonderfälle Kinder
  • Änderung bzw. Wechsel der Steuerklassen
  • dauerndes Getrenntleben
  • Freibetrag/Hinzurechnungsbetrag
  • Steuerklassen IV/IV mit Faktor

Sofern Sie das Verfahren "Mein ELSTER" nutzen, können Sie dort Ihre ELStAM-Daten einsehen und dort auch elektronisch und papierlos Änderungen beantragen.

Wenn Sie nicht an diesem digitalen Verfahren teilnehmen sollten, sind Vordrucke für die Änderung der Lohnsteuermerkmale an der Information des Rathauses während der Öffnungszeiten erhältlich.
Dort erhalten Sie auch die weiteren Vordrucke für die Lohn- und Einkommensteuererklärung.

Weitere Informationen

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Zuständige Einrichtung

Finanzamt Wipperfürth
Finanzverwaltung NRW - Finanzamt Wipperfürth
Am Stauweiher 3
51688 Wipperfürth
E-Mail:

Letzte Änderung: 14.03.2023 14:57 Uhr