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Finanzanlageberater & Finanzanlagenvermittler § 34 h u. § 34 f GewO (online möglich)
Wenn Sie sich gewerbsmäßig als Finanzanlagenberater*in oder als Finanzanlagenvermittler*in selbstständig machen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.
Über das Wirtschaftserviceportal NRW stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:
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Erteilung einer Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater
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Erteilung einer Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler
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Anzeige von ausländischen Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberatern
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Entgegennahme von Prüfberichten von Finanzanlagenvermittlern und Finanzanlagenberatern
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Letzte Änderung: 08.09.2022 12:14 Uhr