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 Finanzanlageberater/-in & Finanzanlagenvermittler/-in § 34h u. § 34f GewO (online möglich)

Wenn Sie sich gewerbsmäßig als Finanzanlagenberater*in oder als Finanzanlagenvermittler*in selbstständig machen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

Über das Wirtschaftserviceportal NRW stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Erteilung einer Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater

  • Erteilung einer Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler

  • Anzeige von ausländischen Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberatern

  • Entgegennahme von Prüfberichten von Finanzanlagenvermittlern und Finanzanlagenberatern

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Letzte Änderung: 30.11.2023 10:57 Uhr