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 Versteigerergewerbe § 34b GewO (online möglich)

Sie möchten gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, Grundstücke oder Rechte versteigern? Dafür benötigen Sie eine Versteigerer Erlaubnis.

Über den Link zum Wirtschaftsserviceportal NRW stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Versteigerergewerbe Erlaubnis

  • Besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung

  • Anzeige einer Versteigerung Gewährung

  • Anzeige einer Versteigerung Gewährung des Abkürzens der Frist

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Letzte Änderung: 06.09.2022 10:14 Uhr