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Versteigerergewerbe § 34b GewO (online möglich)
Sie möchten gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, Grundstücke oder Rechte versteigern? Dafür benötigen Sie eine Versteigerer Erlaubnis.
Über den Link zum Wirtschaftsserviceportal NRW stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:
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Versteigerergewerbe Erlaubnis
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Besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung
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Anzeige einer Versteigerung Gewährung
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Anzeige einer Versteigerung Gewährung des Abkürzens der Frist
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Zuständige Kontaktpersonen
Frau Karolin Kowalewski: Sachbearbeiterin
Tel: 02195 606-341
E-Mail: karolin.kowalewski@radevormwald.de
Tel: 02195 606-341
E-Mail: karolin.kowalewski@radevormwald.de
Letzte Änderung: 06.09.2022 10:14 Uhr