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Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Eheschließung
Seit dem 01.10.2017 werden keine Lebenspartnerschaften mehr geschlossen.
Jeder der eine Ehe auf Lebenszeit führen möchte, kann standesamtlich getraut werden.
Sie haben vor dem 30.09.2017 in der Bundesrepublik eine Lebenspartnerschaft geschlossen und diese besteht noch? Sie möchten die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln?
Dann können Sie die Anmeldung zur Eheschließung gem. § 17a Personenstandsgesetz (PStG) bei Ihrem Wohnsitz-Standesamt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) vornehmen.
Die Anmeldung zur Eheschließung muss persönlich erfolgen. Danach können Sie innerhalb von 6 Monaten die Ehe schließen.
Im Anschluss erhalten Sie eine Eheurkunde.
Die Wirkungen der Ehe, d.h. die Rechte und Pflichte treten rückwirkend ab dem Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft ein.
Unterlagen
Für die Anmeldung der Eheschließung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister. Diese erhalten Sie beim Geburtsstandesamt
Wohnen Sie in Radevormwald und haben in Radevormwald die Lebenspartnerschaft geschlossen, liegen hier die erforderlichen Unterlagen vor.
In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen/Urkunden erforderlich sein.
Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrem Wohnsitzstandesamt.
Kosten
- Anmeldung zur Eheschließung bei zwei Deutschen € 40,00
- Anmeldung zur Eheschließung mit Auslandsbeteiligung € 66,00
- Gebühren für die Ausstellung einer Eheurkunde € 10,00, für jede weitere Urkunde € 5,00
Hinweise und Besonderheiten
Wichtig: Es besteht keine Verpflichtung zur Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe
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Zuständige Einrichtung
Standesamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: standesamt@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02195 606-341
E-Mail: karolin.kowalewski@radevormwald.de
Letzte Änderung: 20.11.2024 08:10 Uhr
Seit dem 01.10.2017 werden keine Lebenspartnerschaften mehr geschlossen.
Jeder der eine Ehe auf Lebenszeit führen möchte, kann standesamtlich getraut werden.
Sie haben vor dem 30.09.2017 in der Bundesrepublik eine Lebenspartnerschaft geschlossen und diese besteht noch? Sie möchten die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln?
Dann können Sie die Anmeldung zur Eheschließung gem. § 17a Personenstandsgesetz (PStG) bei Ihrem Wohnsitz-Standesamt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) vornehmen.
Die Anmeldung zur Eheschließung muss persönlich erfolgen. Danach können Sie innerhalb von 6 Monaten die Ehe schließen.
Im Anschluss erhalten Sie eine Eheurkunde.
Die Wirkungen der Ehe, d.h. die Rechte und Pflichte treten rückwirkend ab dem Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft ein.
Für die Anmeldung der Eheschließung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister. Diese erhalten Sie beim Geburtsstandesamt
Wohnen Sie in Radevormwald und haben in Radevormwald die Lebenspartnerschaft geschlossen, liegen hier die erforderlichen Unterlagen vor.
In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen/Urkunden erforderlich sein.
Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrem Wohnsitzstandesamt.
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