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Abgeschleppte Fahrzeuge
Ihr Fahrzeug ist nicht mehr da, wo Sie es abgestellt hatten? Es könnte sein, dass es abgeschleppt wurde.
Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt.
Außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes Sie sich bitte telefonisch an die Polizei unter 02261 8199-581.
Die Höhe der Kosten für einen Abschleppvorgang berechnet sich
- nach der Fahrzeugart (zum Beispiel PKW, LKW, Bus), dem Zeitpunkt des Abschleppens und der Dauer, in der das Fahrzeug bei dem Abschleppunternehmen steht = Abschleppkosten
- nach dem Aufwand für den Einsatz des Personals und der Sachmittel des Ordnungs- und Verkehrsdienstes = Verwaltungsgebühren
Es fallen auch dann Kosten an, wenn das Abschleppunternehmen beauftragt worden ist, Sie aber Ihr Fahrzeug vor dem Eintreffen des Abschleppwagens weggesetzt haben. Dann wird zwar der Abschleppauftrag nicht mehr ausgeführt, die Leerfahrt des Abschleppwagens muss aber bezahlt werden.
Das falsche Parken stellt darüber hinaus in der Regel auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Art wird Ihnen das in einer Verwarnung oder Anzeige mitgeteilt und ein Verwarngeld oder eine Geldbuße festgesetzt. Die Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes hängt vom Parkverstoß ab.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Einrichtung
Ordnungsamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: ordnung@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 17.01.2024 15:03 Uhr
Ihr Fahrzeug ist nicht mehr da, wo Sie es abgestellt hatten? Es könnte sein, dass es abgeschleppt wurde.
Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt.
Außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes Sie sich bitte telefonisch an die Polizei unter 02261 8199-581.
Die Höhe der Kosten für einen Abschleppvorgang berechnet sich
- nach der Fahrzeugart (zum Beispiel PKW, LKW, Bus), dem Zeitpunkt des Abschleppens und der Dauer, in der das Fahrzeug bei dem Abschleppunternehmen steht = Abschleppkosten
- nach dem Aufwand für den Einsatz des Personals und der Sachmittel des Ordnungs- und Verkehrsdienstes = Verwaltungsgebühren
Es fallen auch dann Kosten an, wenn das Abschleppunternehmen beauftragt worden ist, Sie aber Ihr Fahrzeug vor dem Eintreffen des Abschleppwagens weggesetzt haben. Dann wird zwar der Abschleppauftrag nicht mehr ausgeführt, die Leerfahrt des Abschleppwagens muss aber bezahlt werden.
Das falsche Parken stellt darüber hinaus in der Regel auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Art wird Ihnen das in einer Verwarnung oder Anzeige mitgeteilt und ein Verwarngeld oder eine Geldbuße festgesetzt. Die Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes hängt vom Parkverstoß ab.
§ 77 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVG NRW) in Verbindung mit der Ausführungsverordnung zum VwVG NRW
https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/17190/show