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 Anzeigen/Anträge im Rahmen der §§ 7, 14 und 20 SprengG (online möglich)

Der Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen sowie deren Einfuhr bedarf diverser Konzessionen, deren Erteilung Aufgabe der Bezirksregierung Köln ist.

Eine sichere Handhabung von explosionsgefährlichen Stoffen erfordert die Erteilung der Erlaubnis nach §7 des Sprengstoffgesetzes -SprengG- sowie der Unbedenklichkeitsbescheinigung und des Befähigungsscheins nach § 20 SprengG der verantwortlichen Personen durch die Bezirksregierung Köln.

Auch der Verkauf von Silvesterfeuerwerk sowie der Umgang mit Airbags ist mit besonderen Gefahren verbunden und muss bei der Bezirksregierung angezeigt werden. Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz von Beschäftigten und Dritten haben oberste Priorität beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sowohl im gewerblichen Bereich als auch bei der Verwendung in der Öffentlichkeit sind hierfür eine Grundvoraussetzung. Das Dezernat Sprengstoffwesen berät Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Hersteller, Verwender, Inverkehrbringer, Händler und Transporteure zu allen Fragen des Sprengstoffwesens.

Über den hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge im Wirtschaftsserviceportal NRW zur Verfügung:

  • Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz - Erteilung
  • Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen - Erteilung  
  • Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen - Anzeige
  • Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten - Anzeige
  • Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen ohne Erlaubnis -  Anzeige

Weitere Informationen

Das Dezernat Sprengstoffwesen der Bezirksregierung Köln berät Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Hersteller, Verwender, Inverkehrbringer, Händler und Transporteure zu allen Fragen des Sprengstoffwesens.

Anzeigen für private Feuerwerke reichen Sie bitte beim Ordnungsamt der Stadt Radevormwald ein. Bei Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisordnungsbehörde.

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Zuständige Einrichtung

Bezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de

Letzte Änderung: 31.05.2023 11:21 Uhr