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Kfz-Bankbriefauskunft (online)
Bei finanzierten Fahrzeugen liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) bei der Bank, einem Autohaus oder an einer anderen Stelle. Für Änderungen – beispielsweise technischer Art, Namensänderungen, Zulassung oder Umschreibung – werden die Papiere an die Kfz-Zulassungsstelle geschickt. Meist dauert es einige Tage, bis die Unterlagen vorliegen.
Mit der Nummer der ZB II können Sie selbst nachsehen, ob Ihre ZB II bei der Zulassungsstelle in Gummersbach eingegangen ist. Die Nummer finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) unter Ziffer 16. Bei der Bankbriefauskunft geben Sie die Nummer in das Suchfeld ein.
Anschließend meldet Ihnen das System zurück, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II hier bereits vorliegt.
Weitere Informationen
Es handelt sich hier um ein Angebot des Straßenverkehrsamtes des Oberbergischen Kreises.
Bei Rückfragen zum Verfahren wenden Sie sich daher bitte an den Oberbergischen Kreis.
Kontakt:
Telefon: 02261 88-3633
E-Mail: zulassung@obk.de
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Zuständige Einrichtungen
Oberbergischer Kreis - Der Landrat
Kreisverwaltung Oberbergischer Kreis
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
E-Mail: mail@obk.de
Oberbergischer Kreis - Straßenverkehrsamt
Letzte Änderung: 10.01.2024 13:24 Uhr