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 Zinssenkungsantrag

Das Land Nordrhein-Westfalen sieht in seinen Förderrichtlinien vor, dass nach bestimmten Fristen die Zinsvergünstigung für öffentlich geförderte Objekte ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden können.

Bei der Verzinsung wird stets die individuelle Leistungsfähigkeit eines jeden Darlehensnehmers berücksichtigt. Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen ist die Erteilung einer Zinssenkungsbescheinigung möglich. Auf Grund dieser Bescheinigung kann die Belastung der Darlehensnehmer reduziert werden. Maßgeblich sind die Bruttoeinkünfte aller haushaltsangehörigen Personen.

Anträge auf Zinssenkung erhalten Sie bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder zum Download. Bitte achten Sie darauf, dass alle Einkommen angegeben werden. Welche sonstigen Unterlagen benötigt werden, entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt (Bestandteil des Antrags).

Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für die NRW.BANK zur Zinssenkung nach dem Gesetz und Förderung sowie Nutzung von Wohnraum
  • Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau (zu § 2 Abs. 2, § 14, § 15 WFNG NRW)

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Letzte Änderung: 20.11.2024 17:10 Uhr