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 Befreiung von der Ausweispflicht (online möglich)

Die Personalausweisbehörde kann unter bestimmten Vorausetzungen Personen von der Ausweispflicht befreien.

Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus/die Einrichtung nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnhafte Personen und behinderte Personen).

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen oder abhanden gekommen ist.

Die Befreiung kann jederzeit rückgängig gemacht werden.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
  • ein Nachweis über die Immobilität, z.B. von Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst

Hinweise und Besonderheiten

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