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Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (ehemals Gesundheitszeugnis) (auch online möglich)
Zuständige Behörde ür die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz - früher bekannt als Gesundheitszeugnis - ist der Oberbergische Kreis.
Weitere Informationen erhalten Sie daher auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises.
Dort können Sie auch eine Belehrungsbescheinigung online beantragen.
Rechtsgrundlagen
§ 43 Infektionsschutzgesetz
Letzte Änderung: 03.02.2022 13:22 Uhr