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 Abholung eines Personalausweises/Reisepasses

Sobald der neue Personalausweis oder Reisepass fertig ist erhalten Sie per Post eine Benachrichtigung. Bei dem Personalausweis kommt diese allerdings von der Bundesdruckerei in Berlin und enthält die „PIN-Nummer“ für die Online-Ausweisfunktion.

Sobald der Brief bei Ihnen eingetroffen ist, liegt Ihr neuer Personalausweis oder Reisepass zur Abholung im Servicebüro bereit.

Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung eines Personalausweises oder Reisepasses beauftragen, denken Sie bitte daran, dieser Person das alte Ausweisdokument mitzugeben sowie eine Vollmacht für die Abholung auszustellen. Die beauftragte Person muss sich ebenfalls ausweisen können. Für die Abholung eines Personalausweises ist eine besondere Vollmacht erforderlich.

Während Jugendliche über 16 Jahre ihren Personalausweis selber abholen können, muss bei Jugendlichen unter 16 Jahren ein Erziehungsberechtigter der alleinigen Abholung mit einer entsprechenden Abholvollmacht zustimmen. Bei der Abholung eines Reisepasses hingegen muss bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres ein Elternteil der Abholung durch den Jugendlichen mit einer entsprechenden Abholvollmacht zustimmen.

Weitere Informationen

Über den Link können Sie eine Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erstellen - hierfür ist kein Servicekonto erforderlich.

Vergessen Sie bitte nicht, die Vollmacht zu unterschreiben!

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Zuständige Einrichtung

Servicebüro
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: servicebuero@radevormwald.de

Letzte Änderung: 21.11.2023 09:44 Uhr