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Pfandleihgewerbe - Anzeige/Erlaubnis (gem. § 34 GewO) (online möglich)
Sie sind Pfandleiher*in oder Pfandvermittler*in und möchten ein Gewerbe betreiben? Wenn Sie gewerbsmäßig als Pfandleiher*in oder Pfandvermittler*in tätig werden möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Zusätzlich müssen Sie neben der Beantragung der gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde den Beginn des Gewerbes und jeden Wechsel der benutzten Räume anzeigen.
Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis
- Pfandleihgewerbe - Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers
Rechtsgrundlagen
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Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
Gewerbeamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: gewerbe@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02195 606-341
E-Mail: karolin.kowalewski@radevormwald.de
Letzte Änderung: 13.03.2023 12:31 Uhr
Sie sind Pfandleiher*in oder Pfandvermittler*in und möchten ein Gewerbe betreiben? Wenn Sie gewerbsmäßig als Pfandleiher*in oder Pfandvermittler*in tätig werden möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Zusätzlich müssen Sie neben der Beantragung der gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde den Beginn des Gewerbes und jeden Wechsel der benutzten Räume anzeigen.
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- Pfandleihgewerbe - Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers