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 Geldwäscheprävention - Anträge (online)

Wenn Sie als Gewerbetreibende*r oder Ihr Unternehmen zu den Regelungsadressaten des Geldwäschegesetzes (GwG) gehören, müssen Sie nach dem Geldwäschegesetz (GwG) im Umgang mit Ihren Geschäftspartnern Sorgfaltspflichten beachten. Zu den zahlreichen Regelungsadressaten gehören u. a. Kreditinstitute, Immobilienmakler*innen, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsvermittler*innen.

Daneben benötigen Sie ein unternehmensinternes Risikomanagement mit einer Analyse der für Ihre Geschäftstätigkeit typischen Geldwäscherisiken. Die Regelungen sollen verhindern, dass Sie für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden.

Über das Wirtschaftsserviceportal NRW stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Anzeige der vorgesehenen Bestellung/Entpflichtung einer/eines Gruppen-Geldwäschebeauftragten nach § 9 des Geldwäschegesetzes (GwG)

  • Anzeige der vorgesehenen Bestellung/Entpflichtung einer/eines internen Geldwäschebeauftragten nach § 7 des Geldwäschegesetzes (GwG)

  • Einholen von Auskünften von Verpflichteten im Rahmen der Geldwäscheaufsicht

  • Entgegennahme von Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht

  • Geldwäsche - Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse

  • Geldwäsche - Befreiung von der Pflicht, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen

  • Registrierungspflicht für Servicedienstleister im Rahmen der Geldwäscheaufsicht

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

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Letzte Änderung: 09.08.2024 10:08 Uhr