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 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (online)

Bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit, einer Selbstständigkeit bzw. Freiberuflichkeit, einer land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit, der Beteiligung an oder Gründung von einer Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft oder eines Vereins, besteht die steuerliche Pflicht, dem zuständigen Finanzamt innerhalb von vier Wochen nach Gründung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu übermitteln. Dazu stellt die Finanzverwaltung im Dienstleistungsportal ELSTER Fragebögen zur Verfügung, mit deren Hilfe alle Daten für eine zutreffende Besteuerung abgefragt werden. Die Registrierung und die Übermittlung des Fragebogens erfolgt unter www.elster.de. Bitte beachten Sie, dass eine Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung per Brief, Fax oder E-Mail nicht ausreichend ist. Nach Überprüfung der dort gemachten Angaben wird durch das Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt.

Für die Erteilung einer Steuernummer ist es seit dem 01.01.2021 auf Grund des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG III) vom 22.11.2019 bei Unternehmensgründungen zwingend erforderlich, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über das ElsterOnline-Portal zu übermitteln. Das Finanzamt prüft die Angaben und erteilt bei Vorliegen der Voraussetzungen für ein umsatzsteuerliches Unternehmen eine Steuernummer.

Sie können über Mein ELSTER, das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch übermitteln.

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Zuständige Einrichtung

Finanzamt Wipperfürth
Finanzverwaltung NRW - Finanzamt Wipperfürth
Am Stauweiher 3
51688 Wipperfürth
E-Mail:

Letzte Änderung: 23.02.2022 14:32 Uhr