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Bewachungsgewerbe - Erlaubnis (gem. § 34a GewO) (online möglich)
Sie möchten gewerbsmäßig das Lebens oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen? So bspw. Gebäude bewachen, Fluggäste kontrollieren, Geld- und Werttransporte durchführen oder im Personenschutz arbeiten? Hierfür benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis.
Zuständige Behörde für diese Erlaubnis ist der Oberbergische Kreis.
Rechtsgrundlagen
§ 34a GewO
Hinweise und Besonderheiten
Sie können Ihren Antrag auf eine Erlaubnis nach § 34a GewO auf dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW online stellen.
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Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
Oberbergischer Kreis
Kreisverwaltung Oberbergischer Kreis
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
E-Mail: mail@obk.de
Oberbergischer Kreis/Kreisordnungsamt
Letzte Änderung: 22.02.2022 14:19 Uhr