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Bewachungsgewerbe - Erlaubnis (gem. § 34a GewO) (online möglich)
Sie möchten gewerbsmäßig das Lebens oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen? So bspw. Gebäude bewachen, Fluggäste kontrollieren, Geld- und Werttransporte durchführen oder im Personenschutz arbeiten? Hierfür benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis.
Zuständige Behörde für diese Erlaubnis ist der Oberbergische Kreis.
Rechtsgrundlagen
Hinweise und Besonderheiten
Sie können Ihren Antrag auf eine Erlaubnis nach § 34a GewO auf dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW online stellen.
Weitere Informationen
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Zuständige Einrichtungen
Oberbergischer Kreis - Der Landrat
Kreisverwaltung Oberbergischer Kreis
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
E-Mail: mail@obk.de
Oberbergischer Kreis/Kreisordnungsamt
Letzte Änderung: 05.06.2023 10:45 Uhr
Sie möchten gewerbsmäßig das Lebens oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen? So bspw. Gebäude bewachen, Fluggäste kontrollieren, Geld- und Werttransporte durchführen oder im Personenschutz arbeiten? Hierfür benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis.
Zuständige Behörde für diese Erlaubnis ist der Oberbergische Kreis.
Sie können Ihren Antrag auf eine Erlaubnis nach § 34a GewO auf dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW online stellen.
https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/14243/show