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 Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltstitel

Zur Dokumentation eines rechtmäßigen Aufenthaltes ist ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich. Für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsdokumenten ist das Kreisordnungsamt als Ausländerbehörde des Oberbergischen Kreises zuständig.

Weitere Informationen

Zuständige Einrichtung

Oberbergischer Kreis/Kreisordnungsamt
Kreisordnungsamt
Stahlstraße 5
51645 Gummersbach
E-Mail: amt32@obk.de

Letzte Änderung: 25.10.2023 10:09 Uhr