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Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.
Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet. Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG).
Ob ein wichtiger Grund die Änderung der Vor- oder (und) Familiennamen rechtfertigt, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Motive sind sehr unterschiedlich und generelle Auskünfte sind kaum möglich.
Eine persönliche Beratung wird daher in jedem Fall vor der Antragstellung empfohlen.
Die Beratung wird beim Standesamt durchgeführt. Antragsformulare erhalten Sie ebenfalls beim Standesamt und dort ist auch der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen (vom Einzelfall abhängig) abzugeben.
Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger der Stadt Radevormwald, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ferner ausländische Flüchtlinge, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder Kontingentflüchtlinge.
Erste Anlaufstelle ist also das Standesamt Radevormwald.
Die Entscheidung über den Antrag obliegt allerdings der Ordnungsbehörde des Oberbergischen Kreises.
Einzelheiten besprechen wir gerne mit Ihnen persönlich.
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Gesprächstermin.
Rechtsgrundlagen
Kosten
Die Entscheidung über die Höhe der Kosten obliegt dem Ordnungsamt des Oberbergischen Kreises.
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 05.12.2022 12:10 Uhr
Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.
Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet. Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG).
Ob ein wichtiger Grund die Änderung der Vor- oder (und) Familiennamen rechtfertigt, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Motive sind sehr unterschiedlich und generelle Auskünfte sind kaum möglich.
Eine persönliche Beratung wird daher in jedem Fall vor der Antragstellung empfohlen.
Die Beratung wird beim Standesamt durchgeführt. Antragsformulare erhalten Sie ebenfalls beim Standesamt und dort ist auch der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen (vom Einzelfall abhängig) abzugeben.
Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger der Stadt Radevormwald, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ferner ausländische Flüchtlinge, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder Kontingentflüchtlinge.
Erste Anlaufstelle ist also das Standesamt Radevormwald.
Die Entscheidung über den Antrag obliegt allerdings der Ordnungsbehörde des Oberbergischen Kreises.
Einzelheiten besprechen wir gerne mit Ihnen persönlich.
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Gesprächstermin.
Die Entscheidung über die Höhe der Kosten obliegt dem Ordnungsamt des Oberbergischen Kreises.
https://radevormwald.regioit.de:443/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/14085/show