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 Befreiung von der Gurtanlegepflicht/Schutzhelmtragepflicht gem. § 21a der Straßenverkehrsordnung

In bestimmten Einzelfällen können Personen eine Ausnahmegenehmigung über das Anlegen von Sicherheitsgurten (Körpergröße unter 150 cm) und das Tragen von Schutzhelmen erhalten.
Die Gültigkeit der Genehmigung beträgt im Regelfall ein Jahr.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Bei gesundheitlichen Gründen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass Sie aus medizinischen Gründen von der Gurtanlegepflicht oder der Helmtragepflicht befreit werden müssen.
Das Antragsformular sowie die Vordrucke für die ärztlichen Atteste finden Sie im Downloadbereich auf der rechten Seite.

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