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Befreiung von der Gurtanlegepflicht/Schutzhelmtragepflicht
In bestimmten Einzelfällen können Personen eine Ausnahmegenehmigung über das Anlegen von Sicherheitsgurten (Körpergröße unter 150 cm) und das Tragen von Schutzhelmen erhalten.
Die Gültigkeit der Genehmigung beträgt ein Jahr.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
Bei gesundheitlichen Gründen muss ein ärztliches Attest (siehe Antrag auf Befreiung) vorgelegt werden.
Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
Straßenverkehrsabteilung
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: strassen@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Herr Stefan Hungerecker: Sachbearbeiter
Tel: 02195 606-308
E-Mail: stefan.hungerecker@radevormwald.de
Tel: 02195 606-308
E-Mail: stefan.hungerecker@radevormwald.de
Letzte Änderung: 03.08.2022 13:25 Uhr