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Befreiung von der Gurtanlegepflicht/Schutzhelmtragepflicht gem. § 21a der Straßenverkehrsordnung
In bestimmten Einzelfällen können Personen eine Ausnahmegenehmigung über das Anlegen von Sicherheitsgurten (Körpergröße unter 150 cm) und das Tragen von Schutzhelmen erhalten.
Die Gültigkeit der Genehmigung beträgt im Regelfall ein Jahr.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
Bei gesundheitlichen Gründen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass Sie aus medizinischen Gründen von der Gurtanlegepflicht oder der Helmtragepflicht befreit werden müssen.
Das Antragsformular sowie die Vordrucke für die ärztlichen Atteste finden Sie im Downloadbereich auf der rechten Seite.
Weitere Informationen
Downloads
- Antrag auf Befreiung von der Gurt-/Schutzhelmtragepflicht
- Ärztliches Attest zum Antrag auf Befreiung von der Gurtanlegepflicht
- Ärztliches Attest zum Antrag auf Befreiung von der Helmtragepflicht
- Hinweise des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW zur Befreiung von der Gurtanlegepflicht
Zuständige Einrichtung
Straßenverkehrsabteilung
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: strassen@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 31.05.2023 15:59 Uhr
In bestimmten Einzelfällen können Personen eine Ausnahmegenehmigung über das Anlegen von Sicherheitsgurten (Körpergröße unter 150 cm) und das Tragen von Schutzhelmen erhalten.
Die Gültigkeit der Genehmigung beträgt im Regelfall ein Jahr.
Bei gesundheitlichen Gründen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass Sie aus medizinischen Gründen von der Gurtanlegepflicht oder der Helmtragepflicht befreit werden müssen.
Das Antragsformular sowie die Vordrucke für die ärztlichen Atteste finden Sie im Downloadbereich auf der rechten Seite.