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 Winterdienst

In der Stadt Radevormwald gehört zur Straßenreinigung auch die Durchführung des Winterdienstes. In der "Stadt auf der Höhe" kann es im Winter immer wieder zu heftigen Schneefällen kommen, die den Mitarbeitern des städtischen Betriebshofs eine hohe Leistungsbereitschaft und ein hohes Leistungsvermögen abverlangen.

Zu den Aufgaben des Betriebshof gehört das Räumen und Streuen der Fahrbahnen im Gemeindegebiet.  Auf „verkehrswichtigen“ Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften fahren die Streu- und Räumfahrzeuge des Bauhofes bei winterlichen Straßenverhältnissen, um diese von Schnee und Eis zu befreien. 

Die Sicherung der Fußgängerüberwege, Plätze, der Gehwege entlang gemeindeeigener Grundstücke und der Radwege gehört ebenso zu den Pflichten der Gemeinde.

Die Reihenfolge der winterdienstlichen Behandlung richtet sich nach der Verkehrswichtigkeit. Straßen, Wege und Plätze werden deshalb in  Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Hierbei stehen Hauptverkehrsstraßen, Schulwege und gefährliche Stellen an erster Stelle. 

Wann muss ich räumen bzw. streuen?

Zu welchen Zeiten und wie die Räum- und Streupflichten durchgeführt werden müssen, ist der Straßenreinigungssatzung und dem zugehörigen Straßenverzeichnis zu entnehmen. 

Rechtsgrundlagen

Zuständige Einrichtung

Betriebshof
Betriebshof/Tiefbauamt
Dahlienstr. 26
42477 Radevormwald
E-Mail:

Letzte Änderung: 16.01.2023 11:11 Uhr