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 Blindengeld und Blindenhilfe

Blinde Menschen erhalten im Rahmen der Sozialhilfe Blindenhilfe zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen. Als Blinde gelten Personen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt, sowie Personen mit sonstigen Störungen des Sehvermögens von gleichem Schweregrad.

Es handelt es sich hier um eine externe Dienstleistung. Details zu dieser Dienstleistung finden sie unter folgendem Link:

Landschaftsverband Rheinland

Adresse:
Landschaftsverband Rheinland
LVR - Dezernat Soziales und Integration
LVR - Fachbereich Sozialhilfe II
50663 Köln

Weitere Informationen

Das Sozialamt der Stadt Radevormwald nimmt auf Wunsch Anträge auf Blindengeld und Landeshilfe für hochgradig sehschwache Menschen auf und leitet sie weiter an die oben genannte zuständige Stelle beim Landschaftsverband Rheinland.

Zuständige Einrichtung

Sozialamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail:

Letzte Änderung: 05.06.2023 12:50 Uhr