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Wahlhelfer/-innen (Bewerbung online möglich)
Die Stadt Radevormwald benötigt für jede Wahl eine Vielzahl von freiwilligen Wahlhelfern und Wahlhelferinnen, die bereit sind, am Wahltag in einem Wahllokal mitzuhelfen.
In jedem Stimmbezirk ist am Wahltag ein Wahlvorstand im Einsatz, bestehend aus einem Wahlvorsteher/einer Wahlvorsteherin, dem Stellvertreter/der Stellvertreterin, einem Schriftführer/einer Schriftführerin und weiteren Beisitzern/Beisitzerinnen.
Die Wahlvorstände in den Wahllokalen im Gemeindegebiet sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sowie für die anschließende Ergebnisfeststellung und Ergebnismitteilung für ihren Stimmbezirk zuständig.
Unter Beachtung der Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes müssen nicht ständig alle Mitglieder während der Wahlzeit im Wahlraum anwesend sein. In der Regel wird man sich in einer Art Schichtbetrieb (halbtags) ablösen. Lediglich vor Beginn des Wahlgeschäftes und zur Ergebnisermittlung muss der Wahlvorstand vollständig anwesend sein.
Für die Tätigkeit als Wahlhelfender wird ein Erfrischungsgeld gezahlt.
Weitere Informationen
Vor jeder Wahl wird ein Onlineformular geschaltet, mit dem eine Onlinebewerbung als Wahlhelfender ermöglicht wird. Bitte beachten Sie, dass dieses Onlineformular nur im Vorfeld der Wahlen aktiv ist.
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Zuständige Einrichtung
Wahlamt
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: wahlamt@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 14.03.2024 12:36 Uhr
Die Stadt Radevormwald benötigt für jede Wahl eine Vielzahl von freiwilligen Wahlhelfern und Wahlhelferinnen, die bereit sind, am Wahltag in einem Wahllokal mitzuhelfen.
In jedem Stimmbezirk ist am Wahltag ein Wahlvorstand im Einsatz, bestehend aus einem Wahlvorsteher/einer Wahlvorsteherin, dem Stellvertreter/der Stellvertreterin, einem Schriftführer/einer Schriftführerin und weiteren Beisitzern/Beisitzerinnen.
Die Wahlvorstände in den Wahllokalen im Gemeindegebiet sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sowie für die anschließende Ergebnisfeststellung und Ergebnismitteilung für ihren Stimmbezirk zuständig.
Unter Beachtung der Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes müssen nicht ständig alle Mitglieder während der Wahlzeit im Wahlraum anwesend sein. In der Regel wird man sich in einer Art Schichtbetrieb (halbtags) ablösen. Lediglich vor Beginn des Wahlgeschäftes und zur Ergebnisermittlung muss der Wahlvorstand vollständig anwesend sein.
Für die Tätigkeit als Wahlhelfender wird ein Erfrischungsgeld gezahlt.
Vor jeder Wahl wird ein Onlineformular geschaltet, mit dem eine Onlinebewerbung als Wahlhelfender ermöglicht wird. Bitte beachten Sie, dass dieses Onlineformular nur im Vorfeld der Wahlen aktiv ist.
https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13377/show