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 Versammlungen unter freiem Himmel

Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. 

Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge müssen rechtzeitig bei der

Kreispolizeibehörde des Oberbergischen Kreises
Hubert-Sülzer-Straße 2, 51643 Gummersbach

angemeldet werden.

Letzte Änderung: 20.12.2021 14:17 Uhr