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Versammlungen unter freiem Himmel
Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.
Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge müssen rechtzeitig bei der
Kreispolizeibehörde des Oberbergischen Kreises
Hubert-Sülzer-Straße 2, 51643 Gummersbach
angemeldet werden.
Letzte Änderung: 20.12.2021 14:17 Uhr