BIS: Suche und Detail
Suche ...
Wohngeld (online möglich)
Wohnen kostet Geld – oft zuviel für Menschen mit geringem Einkommen. Deshalb leistet der Staat auf Antrag in solchen Fällen finanzielle Hilfe:
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz wird als Zuschuss gezahlt. Unterschieden wird nach:
• Mietzuschuss, wenn Sie Mieter von Wohnraum sind, oder
• Lastenzuschuss, wenn Sie als Eigentümer Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.
Ob, und wenn ja, in welcher Höhe Wohngeld in Anspruch genommen werden kann, hängt von folgenden Faktoren ab:
• Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
• Höhe des Gesamteinkommens
• Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung
Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten, wird bei der Berechnung bereits Ihre angemessene Miete voll berücksichtigt – eine separate Gewährung von Wohngeld ist dann nicht mehr möglich.
Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden. Sie können den Antrag schriftlich stellen oder auch online übermitteln.
Für die schriftliche Antragstellung verwenden Sie bitte die Antragsformulare aus dem Downloadbereich.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
Bei der Antragstellung sind mindestens folgende Nachweise vorzulegen:
• sämtliche Einkommensunterlagen aller zum Haushalt gehörenden Personen (z. B. Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide, Bescheide über Arbeitslosengeld I, Nachweis über Krankengeld, Elterngeldbescheid etc.)
• Schwerbehindertenausweis
• Mietvertrag oder Mietbescheinigung
• Nachweis über die letzte Mietzahlung
• Fremdmittelbescheinigung (bei Eigentum)
• Bescheid über die Grundsteuer B (bei Eigentum)
Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung mit den Sachbearbeiter/-innen in Verbindung zu setzen, um im Detail zu klären, welche Nachweise Ihrem Wohngeldantrag beizufügen sind.
Die Online-Antragstellung erfordert ein Servicekonto und kann über den entsprechenden Button auf dieser Seite aufgerufen werden.
Hinweise und Besonderheiten
Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten unserer Mitarbeiter/-innen, die sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens richtet.
Buchstaben A - F: Frau Bakaev
Buchstaben G - P: Frau Duran
Buchstaben Q - Z: Herr Catoglu
Weitere Informationen
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Onlinedienstleistung
Downloads
- Hinweise zum Wohngeldantrag
- Antrag auf Wohnberechtigungsschein / Zinssenkungsantrag
- Antrag auf Lastenzuschuss
- Antrag auf Mietzuschuss
- Anlage zum Wohngeldantrag für Haushalte mit mehr als 4 Personen
- Anlage "Weitere Einkünfte" zum Wohngeldantrag
- Anlage "Mietbescheinigung"
- Anlage "Fremdmittelbescheinigung"
- Anlage "Aufwendung zur Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltspflichten"
- Anlage "Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und der Bewirtschaftung"
- Anlage "Verdienstbescheinigung"
- Anlage "Verdienstbescheinigung für Auszubildende"
Zuständige Einrichtung
Wohngeldstelle
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: wohngeld@radevormwald.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 02.10.2024 12:01 Uhr
Wohnen kostet Geld – oft zuviel für Menschen mit geringem Einkommen. Deshalb leistet der Staat auf Antrag in solchen Fällen finanzielle Hilfe:
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz wird als Zuschuss gezahlt. Unterschieden wird nach:
• Mietzuschuss, wenn Sie Mieter von Wohnraum sind, oder
• Lastenzuschuss, wenn Sie als Eigentümer Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.
Ob, und wenn ja, in welcher Höhe Wohngeld in Anspruch genommen werden kann, hängt von folgenden Faktoren ab:
• Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
• Höhe des Gesamteinkommens
• Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung
Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten, wird bei der Berechnung bereits Ihre angemessene Miete voll berücksichtigt – eine separate Gewährung von Wohngeld ist dann nicht mehr möglich.
Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden. Sie können den Antrag schriftlich stellen oder auch online übermitteln.
Für die schriftliche Antragstellung verwenden Sie bitte die Antragsformulare aus dem Downloadbereich.
Bei der Antragstellung sind mindestens folgende Nachweise vorzulegen:
• sämtliche Einkommensunterlagen aller zum Haushalt gehörenden Personen (z. B. Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide, Bescheide über Arbeitslosengeld I, Nachweis über Krankengeld, Elterngeldbescheid etc.)
• Schwerbehindertenausweis
• Mietvertrag oder Mietbescheinigung
• Nachweis über die letzte Mietzahlung
• Fremdmittelbescheinigung (bei Eigentum)
• Bescheid über die Grundsteuer B (bei Eigentum)
Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung mit den Sachbearbeiter/-innen in Verbindung zu setzen, um im Detail zu klären, welche Nachweise Ihrem Wohngeldantrag beizufügen sind.
Die Online-Antragstellung erfordert ein Servicekonto und kann über den entsprechenden Button auf dieser Seite aufgerufen werden.
Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten unserer Mitarbeiter/-innen, die sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens richtet.
Buchstaben A - F: Frau Bakaev
Buchstaben G - P: Frau Duran
Buchstaben Q - Z: Herr Catoglu