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 Auskunftssperre

Jede Melderegisterauskunft ist unzulässig, wenn der betroffenen oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.
Die Auskunftssperre kann formlos unter Darlegung der Gründe beantragt werden. Wenn möglich, sind vorhandene Beweismittel anzugeben (z.B. Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen).
Bei dienstlichen Gründen (z.B. Beschäftigte im LKA) soll der Antrag über die Dienststelle erfolgen.

Eine Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Formloser, schriftlicher Antrag
  • Beweismittel

Kosten

Die Einrichtung einer Auskunftssperre ist gebührenfrei.

Weitere Informationen

Bei einem Fortzug in eine andere Gemeinde ist die Auskunftssperre, soweit diese fortbestehen soll, bei der Anmeldung erneut zu beantragen

Zuständige Einrichtung

Servicebüro
Rathaus
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: servicebuero@radevormwald.de

Letzte Änderung: 21.11.2023 10:30 Uhr