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Reitabgabe - Reitkennzeichen (online möglich)
Gegen Entrichtung einer Reitabgabe ist das Reiten in der freien Landschaft und im Wald über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus auf privaten Straßen und Wegen im Oberbergischen Kreis gestattet. Einschränkungen gelten im Wald, wo das Reiten auf Fahrwege beschränkt ist und bei besonders gekennzeichneten Wegen (z.B. bei einem Reitverbotsschild nach der Straßenverkehrsordnung). Das Führen des Pferdes ist grundsätzlich auf allen Wegen gestattet. Das Querfeldein-Reiten ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Als Nachweis, dass die Reitabgabe entrichtet wurde, muss am Pferd ein Kennzeichen mit gültiger Jahresplakette gut sichtbar angebracht sein. Die Reitabgabe ist für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen sowie für bestimmte Schadenersatzleistungen zweckgebunden und wird bei der Bezirksregierung Köln verwaltet.
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Dort steht Ihnen auch - sofern Sie das Onlineverfahren nicht nutzen möchten - ein Formular zum Download zur Verfügung.
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Letzte Änderung: 07.03.2023 09:52 Uhr
Gegen Entrichtung einer Reitabgabe ist das Reiten in der freien Landschaft und im Wald über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus auf privaten Straßen und Wegen im Oberbergischen Kreis gestattet. Einschränkungen gelten im Wald, wo das Reiten auf Fahrwege beschränkt ist und bei besonders gekennzeichneten Wegen (z.B. bei einem Reitverbotsschild nach der Straßenverkehrsordnung). Das Führen des Pferdes ist grundsätzlich auf allen Wegen gestattet. Das Querfeldein-Reiten ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Als Nachweis, dass die Reitabgabe entrichtet wurde, muss am Pferd ein Kennzeichen mit gültiger Jahresplakette gut sichtbar angebracht sein. Die Reitabgabe ist für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen sowie für bestimmte Schadenersatzleistungen zweckgebunden und wird bei der Bezirksregierung Köln verwaltet.
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https://radevormwald.regioit.de/details/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12918/show